Zusammenfassung des Urteils STK 2019 5: Kantonsgericht
Die Berufung in einem Fall von übler Nachrede und Hausfriedensbruch wurde durch Rückzug als erledigt abgeschrieben. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben und keine Entschädigung zugesprochen. Gegen diesen Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die beteiligten Parteien wurden über den Entscheid informiert.
Kanton: | SZ |
Fallnummer: | STK 2019 5 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | Präsidial |
Datum: | 26.09.2019 |
Rechtskraft: | In Rechtskraft |
Leitsatz/Stichwort: | üble Nachrede, Hausfriedensbruch |
Schlagwörter : | Berufung; Kantonsgericht; March; Beschuldigte; Rückzug; Kantonsgerichtsvizepräsidentin; Bezirksgericht; Hausfriedensbruch; Gerichtsschreiber; Staatsanwaltschaft; Berufungsgegnerin; Privatklägerin; Urteil; Bezirksgerichts; Verfahren; Rückzugs; Abschreibung; Anwesenheit; Bundesgericht; Vorinstanz; Verfügung; Mitwirkend; Daniela; Pérez-Steiner; Mathis; Bösch; Sachen; Beschuldigter; Berufungsführer |
Rechtsnorm: | Art. 110 StPO ;Art. 386 StPO ;Art. 399 StPO ;Art. 42 BGG ;Art. 44 StGB ;Art. 66 StPO ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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